Auch der LFR RLP ist schockiert über den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention (IK), erklärt in einem veröffentlichen Dekret in der Nacht zum 20.03.2021. Die IK ist ein Meilenstein im internationalen und nationalen Kampf gegen Gewalt an Frauen, der noch lange nicht zu Ende ist. Das beweisen die Zahlen: „Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen.“ Quelle: BMFSFJ.de.
Jede Form von Gewalt an Frauen ist ein Angriff auf demokratische Grundwerte und eine Verletzung von Frauen- und Menschenrechten, die nicht nur auf politischer Ebene, sondern gesamtgesellschaftlich energisch bekämpft werden muss.
Die Mitgliedsstaaten haben sich mit der Unterzeichnung des völkerrechtlichen Menschenrechtsvertrags verpflichtet, offensiv gegen alle Formen von Gewalt mit einer ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie vorzugehen – Verhütung, Bestrafung und Beseitigung. Wir können den Austritt der Türkei nur so werten, dass die Türkei sich selbst „entpflichtet“ hat und es nicht mehr als staatliche Aufgabe ansieht, diese Gewaltstrategien weiter zu verfolgen und Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen. Präsident Erdogan begründet dies mit: „Eine Gruppe an Menschen habe die Istanbul-Konvention, die eigentlich Frauenrechte fördern soll, praktisch gekapert, um Homosexualität zu normalisieren.“ Quelle: tagesschau.de, Stand: 23.03.2021
Diese Begründung können und wollen wir nicht anerkennen! Sie ist ein Schlag ins Gesicht für alle gewaltbetroffenen Frauen und eine Verhöhnung aller Akteure. Der Austritt der Türkei darf kein Anlass für Nachahmer-Reaktionen anderer europäischer Staaten sein. Wir empören uns mit den Demonstrierenden der Türkei!
Ein bloßes „Bedauern“ ist nicht genug! Wir erwarten von Berlin und Brüssel zu dem Austritt der Türkei, klar und deutlich Stellung zu beziehen.
Schließlich definiere das internationale Abkommen Gewalt gegen Frauen und Mädchen als klare Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern.

 

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