Unter Vorsitz des Landesfrauenrates Niedersachsen e.V. tagte die online-Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) am 11. Und 12. Juni 2021 mit mehr als 140 Teilnehmer*innen aus dem Bundesgebiet. Fachthema war die Parität. Diese Resolution wurde dazu verabschiedet.
Der Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag zur Künstlichen Intelligenz gestellt. Er wurde ebenfalls verabschiedet.

 

Diese Resolution wurde dazu verabschiedet:

Resolution

Höchste Zeit für Parität!

Die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) fordert

  • den Deutschen Bundestag sowie die Landtage erneut auf, Regelungen zu treffen und Öffentlichkeitskampagnen zu initiieren, um eine gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern in den Parlamenten zu erreichen,
  • die Parteien auf, Wahllisten im Reißverschlussverfahren zu besetzen, und bei der Nominierung für Direktmandate eine paritätische Besetzung mit Frauen sicherzustellen.

Die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) appelliert

  • an die Parteien, innerparteiliche Strukturen und Kulturen so zu gestalten, dass sie für Frauen attraktiv sind sowie aktiv auf Frauen zuzugehen, um sie für politische Führungsaufgaben zu gewinnen,
  • an Frauen, sich politisch zu engagieren und nachdrücklich verantwortungsvolle Führungsaufgaben in Parteien einzufordern.

Begründung
Parlamente sind – auf Bundes-, Landes-, regionaler und kommunaler Ebene – wesentliche Orte der gesellschaftlichen und politischen Willensbildung und Gestaltung. Frauen – die Mehrheit der Bevölkerung – müssen hier entsprechend vertreten sein. Der Anteil von Frauen im Deutschen Bundestag sowie in vielen Landtagen ist aber seit Jahren rückläufig, und – mit durchschnittlich rd. 30 Prozent – im europäischen Vergleich unbefriedigend. Im Gegensatz dazu weisen Länder wie Spanien und Frankreich, die seit langem Paritätsregelungen haben, Frauenanteile von weit über 40 Prozent in ihren nationalen Parlamenten auf. Bereits 2017 und 2018 hat die Konferenz der Landesfrauenräte gefordert, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zur Erreichung der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in den Parlamenten zu erarbeiten. Der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (sowie ähnliche Regelungen in fast allen Landesverfassungen) verpflichtet den Staat, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu ergreifen, und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die 2019 von den Landtagen in Brandenburg und in Thüringen beschlossenen Paritätsregelungen wurden auf Klage der AfD bzw. AfD und NPD durch Entscheidungen der jeweiligen Verfassungsgerichtshöfe (Juli bzw. Oktober 2020) für verfassungswidrig erklärt.

Gegen beide Entscheidungen sind Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Entscheidungen aus Thüringen und Brandenburg berücksichtigen nach unserer Auffassung nicht hinreichend die Reichweite des grundgesetzlichen Gleichstellungsauftrags. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Dezember 2020 über eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl 2017 hervorgehoben, dass es Sache des Gesetzgebers sei, einen angemessenen Ausgleich zwischen den – gleichrangigen – Verfassungsgütern des Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz mit der Parteienfreiheit (Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz) und den Wahlgrundsätzen (Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz) herbeizuführen. Bislang haben nur einige Parteien interne Regelungen für eine paritätische Platzierung von Frauen auf Wahllisten getroffen. Diejenigen Parteien, die freiwillig das Reißverschlussprinzip praktizieren, weisen einen höheren Anteil von Frauen unter den Abgeordneten auf. Die Anwendung des Reißverschlussverfahrens bei den Wahllisten sowie parteiinterne Festlegungen von ambitionierten Zielvorgaben bei der Nominierung für Direktmandate signalisieren Frauen zudem, dass ihre Mitarbeit in den Parteien gewünscht und geschätzt wird.

Folglich kommt es darauf an, innerparteiliche Strukturen und Kulturen so zu gestalten, dass sie für Frauen attraktiv und hinreichend durchlässig sind. Da – insgesamt betrachtet – die bisherigen Maßnahmen der Parteien noch nicht zu einer angemessenen Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten geführt haben, sind nunmehr gesetzliche Regelungen unumgänglich. Diese müssen auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Option berücksichtigen. Die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) ist der Zusammenschluss der Landesfrauenräte aller Bundesländer in Deutschland. Insgesamt vertritt die Konferenz der Landesfrauenräte die Interessen von ca. 14 Millionen Frauen in Deutschland und ist damit eine der größten Interessenvertretungen auf deutschem Gebiet.

Hannover, 12.06.2021

 

Der Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag zur Künstlichen Intelligenz gestellt:  

 

Konferenz der Landesfrauenräte am 11./12. Juni 2021
Künstliche Intelligenz (KI)

 

Die KLFR fordert, die Auswirkungen des rasanten digitalen Technologiefortschritts unter Berücksichtigung der gleichzeitig existierenden Unterrepräsentanz von Frauen im Bereich der KI zu untersuchen und Maßnahmen und Initiativen zu starten.

Die Maßnahmen und Initiativen sollen konkret folgende Aspekte beinhalten und abdecken:

Schaffung klarer gesetzlicher und normativer Regelungen, die bewirken, dass der Gebrauch von KI-Systemen bestimmungsgemäß und gendergerecht erfolgt und auf entsprechenden ethischen Grundsätzen beruht. Schaffung geeigneter und gendergerecht besetzter Kontrollgremien, die für Transparenz sorgen und den Datenmissbrauch und -monopolisierung verhindern. Verankerung von Genderaspekten als Kriterium bei der Vergabe von staatlich geförderten Forschungsaufgaben für KI.

 

Begründung:

Die Genderschieflagen im Bereich der KI verstärken sich durch die gleichzeitig immer noch existierende gravierende Unterrepräsentanz von Frauen im Bereich der KI selbst und in der Politik, Forschung, Wissenschaft und Führung von Unternehmen. Der unbekümmerte Umgang mit Daten und der Erstellung von Algorithmen birgt die Gefahr, dass bestehende Ungleichheiten, Klischees und Rollenstereotype zementiert oder sogar potenziert werden, z.B. nur männliche Bewerber weiterkommen, da der Algorithmus aus den Daten gelernt hat: „Männer sind Führungskräfte“.

Es bedarf der Schaffung eines gesellschaftlichen Bewusstseins darüber, welche Entscheidungen bereits jetzt und zukünftig von KI getroffen werden. Die obigen Forderungen finden sich hochaktuell im Gutachten für den dritten Gleichstellungsbericht, das am 26.01.2021 an Bundesministerin Giffey übergeben wurde. Die Wissenschaftler:innen untermauern die Forderungen mit Beispielen und geben zahlreiche Handlungsempfehlungen. Mit Zustimmung zu diesem Antrag verleiht die KLFR dem Thema Künstliche Intelligenz als zukunftsprägende technisch-gesellschaftliche Herausforderung Gewicht und gibt den Impuls für eine breite öffentliche Debatte, besonders durch verständliche Aufklärung durch und für Frauen.

Dieser wurde ebenfalls verabschiedet.